10.08.2016
- Beschlussfassung im GV-Protokoll über den Zeitpunkt der Dividendenfälligkeit, sofern die Dividende nicht sofort fällig sein soll.
- Das Formular 103 ist in jedem Fall innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit einzureichen.
- Die Verrechnungssteuer ist innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit zu überweisen, um die Verzugszinsen von 5 % zu vermeiden.
- Bei Ausrichtung einer Dividende an eine wesentlich beteiligte inländische Konzerngesellschaft ist das Meldeverfahren mit Formular 106 zu verlangen.
- Bei Ausrichtung einer Dividende an eine wesentlich beteiligte ausländische Konzerngesellschaft ist das Meldeverfahren mit Formular 108 zu verlangen
- Die Zustellung an die Eidg. Steuerverwaltung sollte per Einschreiben erfolgen. Nur so ist es möglich, den fristgerechten Versand der Unterlagen im Streitfall belegen zu können.
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