16.08.2016
Viele Unternehmen stellen ihre AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) online und definieren dort Mahngebühren und weitere Bedingungen gegenüber dem Kunden.
Gerichte stehen solchen Online-AGBs sehr kritisch gegenüber. Sie vertreten die Meinung, dass Mahngebühren basierend auf Online-AGBs nicht einforderbar sind. Denn AGBs müssen schriftlich zusammen mit dem Vertrag zugestellt werden und es muss sichergestellt sein, dass der Kunde davon Kenntnis nehmen konnte.
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