20.12.2024
In der Schweiz ist die Lohnzahlung in Fremdwährungen erlaubt, sofern Arbeitge-ber und Arbeitnehmer dies im Arbeitsvertrag einvernehmlich vereinbaren.
Es sind folgende Punkte zu beachten:
- Vereinbarung im Arbeitsvertrag: Die Zahlung in Fremdwährung muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder durch eine schriftliche Vereinbarung festgehalten werden. Ohne eine solche Vereinbarung ist die Lohnzahlung in Schweizer Franken vorgeschrieben.
- Schutz des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer darf durch die Zahlung in Fremdwährung nicht benachteiligt werden, zum Beispiel durch ungünstige Wechselkurse oder höhere Bankgebühren.
- Sozialversicherungsbeiträge: Auch bei einer Lohnzahlung in Fremdwährung müssen die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des in Schweizer Franken umgerechneten Lohns berechnet und bezahlt werden.
- Steuerliche Aspekte: Der umgerechnete Lohn in Schweizer Franken ist auch für steuerliche Zwecke relevant, da Einkommen in der Schweiz in Schweizer Franken versteuert wird.
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