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Lohnfortzahlung an Feiertagen

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12.09.2022

Mitarbeitende an arbeitsfreien kantonalen Feuertagen, die im Jahres-, Monats- oder Wochen­lohn bezahlt werden, erhalten ihren vollen Lohn, weil sie ihr Gehalt ohne Rücksicht auf arbeitsfreie Tage erhalten.

Bei Mitarbeitenden in Tages-, Stunden- oder Akkordlohn ist kein Lohn geschuldet, ausser ein Ge­samt­arbeitsvertrag regelt es anders.


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