01.11.2019
Wer aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann und für mehr als drei Monate angestellt war, hat Anspruch auf Lohn.
Während mindestens drei Wochen pro Jahr muss der Lohn weiterbezahlt werden. Wie lange genau, hängt von der Anzahl Dienstjahre und vom Arbeitsort ab. Bei unregelmässigem Lohn wird in der Regel auf den Durchschnitt des Lohns im letzten Jahr vor der Krankheit abgestellt.
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