01.12.2018
Lohn muss grundsätzlich immer am Ende jedes Monats bezahlt werden.
Vertraglich kann zwar ein beliebiger Zahlungstermin vereinbart werden. Die Zahltagsperioden dürfen aber nicht über einen Monat hinaus ausgedehnt werden. Vierteljährliche Auszahlungen sind z.B. nicht erlaubt.
Angestellte im Monatslohn müssen den Lohn also spätestens am letzten Tag des jeweiligen Monats der Arbeitsleistung erhalten.
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