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Liebhaberei oder selbständige Erwerbstätigkeit?

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23.05.2021

Damit die Steuerbehörden eine selbständige Erwerbstätigkeit ablehnen, muss über mehrere Jahre hinweg deutlich sein, dass eine Gewinnerzielung nicht rea­lis­tisch ist.

Der Zeitraum, innerhalb welchem zwingend Gewinne zu erwirtschaften sind, damit noch von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden kann, lässt sich nicht generell festlegen. Die Veranlagungsbehörde muss jeden Fall indi­vi­duell beurteilen und darf keine Pauschalregeln anwenden.

(Quelle: BGE 2C_495/2019 vom 19.6.2020)


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