01.03.2018
Ist im Arbeitsvertrag eine schriftliche Kündigung vereinbart, muss die Kündigung eigenhändig unterzeichnet sein und auf Papier gedruckt.
Die Kündigung muss entweder per Einschreiben geschickt oder persönlich überreicht und bestätigt werden. Eine Kündigung per Mail ist deshalb bei vereinbarter Schriftlichkeit nicht möglich.
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