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Kreditzinsen steuerlich berücksichtigen – so funktionierts!

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13.06.2025

Natürliche Personen können Schuldzinsen aus Privatkrediten bis zu einer Höhe von CHF 50'000 steuerlich absetzen.

So verringert sich das steuerbare Einkommen und somit die Steuern, die auf die Einkünfte gezahlt werden müssen.

Um Schuldzinsen in der Steuererklärung absetzen zu können, muss es sich um einen der folgenden Kredite handeln:

  • Privatkredite und Privatdarlehen
  • Hypotheken
  • Kreditkartennutzung

Zinsen aus Leasingverträgen sind nicht zum Abzug zugelassen. Es empfiehlt sich daher, beim Autokauf die Vor- und Nachteile des Leasings im Vergleich mit dem Autokredit abzuwägen.

Schuldzinsen sind im Schuldenverzeichnis der Steuererklärung einzutragen. Wenn die Kredite von natürlichen Personen wie z. B. Freunden oder Familie vergeben wurden, sollten der Steuererklärung auch Kopien der Darlehensverträge sowie der Überweisungen beigefügt werden.


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