01.09.2019
Das Bundesgericht hat ein Urteil zu den Emissionsminderungszertifikaten gefällt:
Der Umsatz aus dem Verkauf der Typen CER und VER ist nicht mehr ein ausgenommener Umsatz.
Der Verkauf dieser Typen an inländische Gegenparteien führt neu zu steuerbarem Umsatz. Der Verkauf an eine ausländische Gegenpartei führt neu zu befreitem Umsatz.
Der Kauf der Typen CER und VER von ausländischen Gegenparteien an eine inländische Gegenpartei führt neu zu Bezugsteuer.
Die Mehrwertsteuer-Info wird dementsprechend angepasst. Für die Vergangenheit besteht kein Handlungsbedarf.
(Quelle: BGE 2C_488/2017 vom 9.4.2019)
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