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26.12.2022
Leistet ein Arbeitgeber zu Gunsten von Mitarbeitenden Subventionen an die Kinderbetreuung in einer betriebseigenen oder angeschlossenen Kindertagesstätte, so sind diese Beiträge AHV-beitragspflichtig.
Diese Subventionen gelten nicht als Familienzulagen.
(Quelle: BGE 9c_466/2021 vom 17.10.2022)
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