
06.06.2025
Wird die Arbeit im Homeoffice verrichtet, so ist jeweils auf den Homeoffice-Standort abzustellen, ob der Feiertag gilt oder nicht und nicht auf den Standort des Betriebs oder des Sitzes der Arbeitgeberin.
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Wird die Arbeit im Homeoffice verrichtet, so ist jeweils auf den Homeoffice-Standort abzustellen, ob der Feiertag gilt oder nicht und nicht auf den Standort des Betriebs oder des Sitzes der Arbeitgeberin.