01.08.2020
Schriftlich oder online via www.ahv-iv.info können unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse bei einer AHV-Ausgleichskasse ein Auszug aus dem individuellen Konto verlangt werden.
Das Einholen des Kontoauszugs ist kostenlos. Allfällige Differenzen können innert 30 Tagen nach Erhalt des Auszuges mittels Berichtigungsbegehren und unter Beilage der entsprechenden Beweispapiere wie z.B. Lohnausweise über alle 44 resp. 43 Beitragsjahre verlangt werden. Es lohnt sich, die Lohnausweise oder Lohnabrechnungen aufzubewahren und zu prüfen, ob der Arbeitgeber stets korrekt einbezahlt hat.
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