18.11.2022
Ab dem 1. Januar 2023 können von den Einkünften die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern abgezogen werden.
Für jedes Kind, das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der unterhaltspflichtigen Person im Haushalt lebt, können bis zu CHF 25'000 vom Einkommen in der Steuererklärung verrechnet werden.
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