01.07.2019
Ein Angestellter arbeitete seit 2010 mit vollem Pensum bei einem Kommunikations-Unternehmen.
Ein Jahr später gründete er ein eigenes Unternehmen und organisierte mit diesem eine Messe in Genf. Sein Arbeitgeber erfuhr, dass der Mitarbeiter eine Konkurrenzfirma während des Anstellungsverhältnisses gegründet hatte und kündigte ihm fristlos.
Der Entlassene klagte auf Lohn und eine Entschädigung von rund CHF 85’400 plus Zinsen. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab. Es bezeichnete das Verhalten als schweren Verstoss gegen die Treuepflicht. Die fristlose Ent-lassung sei gerechtfertigt.
(Quelle: BGE 4A_559/2016 vom 18.1.2017)
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