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Ferienwohnung im Ausland und die Schweizer Steuern: Eine kurze Übersicht

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24.02.2025

Eine Ferienimmobilie im Ausland wird in der Schweiz nicht besteuert.

Das Land, in dem sich die Immobilie befindet, erhebt die Steuern darauf. Die Gründe, warum Ferienimmobilien in der Steuererklärung anzugeben sind:

Steuerprogression: In der Schweiz wird das Einkommen progressiv besteuert. Das bedeutet, je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der Wert der ausländischen Ferienwohnung und der daraus erzielte Ertrag (Eigenmietwert) wird zur Berechnung des weltweiten Einkommens hinzugezogen, auch wenn dafür keine Steuern in der Schweiz zu zahlen sind.

Vermögenssteuer: Der Wert der Ferienimmobilie wird auch für die Vermögenssteuer berücksichtigt.

Was bedeutet das konkret?

Eigenmietwert: Selbst wenn die Ferienwohnung für sich selbst genutzt wird, muss ein fiktiver Mietwert, ein Eigenmietwert, angeben werden. Als Eigenmietwert kann die Miete eines vergleichbaren Objekts zugezogen werden. Ansonsten muss der Eigenmietwert vom Vermögenssteuerwert abgeleitet werden: 4.25 % des Steuerwerts. Der Eigenmietwert wird dem Einkommen zugerechnet.

Abzugsfähigkeit von Kosten: Kosten wie Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten oder Abschreibungen können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.


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