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Ferienanspruch bei Stellenantritt

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28.04.2021

Immer wieder kommt es zu Diskussionen zwischen Mitarbeitenden und Ar­beit­gebern bezüglich des Ferienanspruchs bei Stellenantritt.

Hat der Mitarbeitende 4 Wochen Ferien zugute, dann ist es rechtlich zulässig, wenn der Arbeitgeber ihm erst nach einem halben Jahr zwei Wochen Ferien ge­währt. Oft wird auch vergessen, dass laut Gesetz der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien bestimmt.


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