01.08.2018
Ein Vermieter deklarierte seine Wohnung im Mietvertrag um rund 11 m2 grösser als sie tatsächlich war.
Der Mieter forderte daraufhin CHF 30'000 Mietzins zurück. Das Bundesgericht wies die Klage des Mieters zurück mit der Begründung, dass der Mieter die Wohnung nicht wegen der Angaben im Vertrag gemietet habe, sondern weil sie ihm gefallen hätte. Die Grösse sei zwar falsch angegeben, das sei aber nicht von Bedeutung.
(Quelle: BGE 4A_249/2017 vom 8.12.2017)
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