29.04.2022
Die Schweiz kennt keine Whistleblowing Gesetze.
Trotzdem wird die EU-Richtlinie dazu für Schweizer Unternehmen relevant, wenn sie über Standorte in der EU verfügen die mehr als 50 Mitarbeitende haben. Für diese Betriebe müssen Kanäle geschaffen werden, über welche den dortigen Betrieb betreffend Gesetzesverstösse gemeldet werden können.
Die Richtlinie gilt für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden seit 17. Dezember 2021, für Unternehmen mit weniger Mitarbeitenden ab 17. Dezember 2023.
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