04.10.2021
Verschweigt eine Person Vermögenswerte und bezieht sie zu Unrecht Ergänzungsleistungen, dann müssen die Erben diese Ergänzungsleistungen zurückbezahlen.
Dabei gelten die strafrechtlichen und damit längeren Verjährungsfristen.
(Quelle: BGE 9C/321/2020 vom 2.7.2021)
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