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Erben schulden unrechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen

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04.10.2021

Verschweigt eine Person Vermögenswerte und bezieht sie zu Unrecht Ergänzungs­leistungen, dann müssen die Erben diese Ergänzungsleistungen zurückbezahlen.

Dabei gelten die strafrechtlichen und damit längeren Verjährungsfristen.

(Quelle: BGE 9C/321/2020 vom 2.7.2021)


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