01.04.2018
Fahrt- und Reisekosten an den Weiterbildungsort sind vom Reineinkommen abziehbar, soweit sie nicht vermieden werden konnten, sagt das Gesetz.
Diese Kosten sind von der steuerpflichtigen Person mit Belegen zu beweisen, weil es sich um steuermindernde Tatsachen handelt. Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob es unbelegte SBB-Einzelfahrten im Wert von CHF 5'478 zulässt. Ein Generalabonnement im Vergleich kostet CHF 3'560.
Fazit: Das Gericht liess nur die Kosten des GA zu und wies darauf hin, dass für den Nachweis von höheren Kosten Belege vorzuweisen sind.
(Quelle 2C_99/2017 vom 31. Juli 2017)
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