01.10.2018
Eine Tochter benutzte das Auto ihrer Mutter und während ihrer Fahrt demolierte ein Passant absichtlich mit der Hand die Motorhaube.
Daraufhin reichte die Tochter später bei der Polizei einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung ein. Beim Bezirksgericht Zürich bekam sie Recht, das Obergericht bestrafte ihn. Das Bundesgericht argumentierte anders: Das Auto gehörte nicht der Tochter, sie habe es nur ausgeliehen. Da das Auto der Mutter gehöre, habe die Tochter keinen finanziellen Schaden erlitten. Deshalb sei sie nicht zum Strafantrag befugt gewesen. Ihre Mutter als Eigentümerin hätte ihn einreichen müssen.
(BGE 6B_428/2017 vom 16.3.2018)
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