Ein Ehepaar kaufte Autos im Wert von CHF 300'000 und deklarierte diese in der Folge als Vermögen.
Da wurde das Steueramt hellhörig: Aufgrund des Vorjahres-Vermögens und der deklarierten Einkünfte im aktuellen Jahr war gar nicht genug Geld für diesen Kauf vorhanden. Deshalb nahm das Steueramt an, es existiere eine nicht deklarierte Geldquelle und lastete dem Ehepaar ein zusätzlich zu versteuerndes Einkommen von CHF 142'000 auf.
Vor Gericht argumentierte der Ehemann, das Geld stamme von einem zinslosen Darlehen seines Vaters. Doch dafür gab es keine Belege, sodass auch das Bundesgericht das Vorgehen des Steueramts unterstütze. Dass der Vater nachträglich eine Darlehens-Bestätigung einreichte, nützte nichts.
(Quelle: BGE 2C_183/2017 vom 06.03.2017)
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