19.10.2022
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch für das Jahr 2023 bei 1%.
Der Zinssatz legt fest, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
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Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch für das Jahr 2023 bei 1%.
Der Zinssatz legt fest, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.