21.10.2022
Seit dem 1. Januar 2022 müssen zuständige Stellen für die Inkassohilfe die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen informieren, wenn eine Person ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Kind nicht nachkommt.
Die Vorsorgeeinrichtung ist in der Folge verpflichtet, die Fachstelle umgehend über die Fälligkeit einer Kapitalauszahlung zu informieren. Anhand dieser Meldungen lassen sich rechtzeitig rechtliche Schritte zur Sicherung der Unterhaltsforderungen einleiten.
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