01.01.2020
Das Beps-Abkommen gegen die Steuervermeidung von Unternehmen trat am 1.12.19 in Kraft.
Es handelt sich um ein Abkommen der OECD und es geht um die Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Neu sollen Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten nicht nur doppelte Besteuerung, sondern auch Missbrauch durch doppelte Nichtbesteuerung verhindern. In den Doppelbesteuerungsabkommen wird neu festgehalten, dass sie keine Gelegenheit zu doppelter Nichtbesteuerung oder reduzierter Besteuerung durch Steuerhinterziehung oder -umgehung bieten sollen.
(Quelle: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen)
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