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29.09.2021
In der Schweiz werden unter folgenden Bedingungen ausländische Vorsorgepläne zum Abzug zugelassen:
- Die steuerpflichtige Person untersteht ausschliesslich dem ausländischen Sozialversicherungsrecht.
- Der ausländische Vorsorgeplan ist mit der Schweizer AHV, bzw. der beruflichen Vorsorge oder Säule 3a vergleichbar.
- Die ausländische Sozialversicherungseinrichtung ist anerkannt.
- Es handelt sich um eine kollektive und nicht um eine Einzelvorsorge.
Jeder Einzelfall wird individuell geprüft.
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