15.12.2015
Ab dem 1. Januar 2016 wird ebenfalls der Abzug für den Arbeitsweg bei den Bundessteuern auf CHF 3'000 pro Jahr begrenzt.
Aus diesem Grund müssen neu auf dem Lohnausweis, wenn dem Arbeitnehmer ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, die Stellenprozente im Aussendienst deklariert werden. Als Folge dieser Gesetzesänderung wird dem Arbeitnehmer nebst dem Privatanteil der bezahlte Arbeitsweg mit CHF 0.70 pro Kilometer als Einkommensbestandteil aufgerechnet (im Gegenzug darf er maximal CHF 3'000 als Berufskosten abziehen.)
Den Kantonen steht es frei, für die Staats- und Gemeindesteuern die Abzugsfähigkeit ebenfalls zu beschränken.
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