22.12.2023
Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt.
Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat beschlossen hat.
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Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt.
Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat beschlossen hat.