Der Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland kann die Bezugssteuer hervorrufen.
Bedingung dafür ist, dass das ausländische Unternehmen nicht der Schweizer Mehrwertsteuer unterstellt ist und dass diese Dienstleistungen nicht über den Zoll erhoben werden können. Als Beispiel gelten GoogleAds, Facebook-Werbung oder andere Werbeformen von ausländischen Anbietern. Weiter sind es auch Lizenzen oder Software-Abos und im Ausland erstellte Buchhaltungen.
Be der effektiven Abrechnung ist die Bezugsteuer ein Nullsummenspiel, da die deklarierte Bezugsteuer im gleichen Quartal direkt als Vorsteuer abgezogen wird. Eine korrekte Deklaration ist dennoch wichtig, denn sie erspart Diskussionen bei einer Mehrwertsteuer- Kontrolle.
Beim Abrechnen mit dem Saldosteuersatz ist die Bezugsteuer mit 7.7% MwSt. und nicht zum Saldosteuersatz zu deklarieren. Die Bezugssteuer kommt zusätzlich zur Mehrwertsteuer-Abgabe dazu.
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