22.11.2024
Ab 1. Januar 2024 sind nur noch folgende Organisationen für Arbeitgeber-kontrollen zugelassen:
- von der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) für die Prüfung von AHV-Ausgleichs¬kassen zugelassene Revisionsunternehmen und leitende Revisoren
- kasseneigene Arbeitgeberkontrolleure
- die Revisionsstelle der Ausgleichskasse (RSA)
- die SUVA.
Dies bedeutet, dass keine anderen Organisationen Zugang zu Kontrollen und Informationen von Unternehmen haben.
(Quelle: Bundesamt für Sozialversicherung)
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