16.08.2016
Ein Unternehmer war vor Arbeitsgericht eingeklagt worden, weil die Sozialversicherungsanstalt einer Mitarbeiterin während des Mutterschaftsurlaubs die Taggelder nicht fristgerecht zahlte
Die Mitarbeiterin klagte, dass der Arbeitgeber die Taggelder direkt und sofort an sie zahlen müsse. Das Gericht gab dem Arbeitgeber Recht, da er auf dem Formular angekreuzt hat, dass die SVA direkt an die Mitarbeiterin zahlen solle. Es war nicht sein Verschulden, dass die SVA zu spät zahlte.
(Quelle: Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH140099 vom 14.10.2014)
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