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Anspruch auf Arbeitszeugnisse auch bei Kurz-Einsätzen

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01.03.2019

Jeder Mitarbeiter hat gemäss Gesetz Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Die Anstellungsdauer spielt dabei keine Rolle, der Mitarbeiter kann jederzeit eines verlangen. Es muss Angaben über die Leistung und das Verhalten enthalten, auch wenn der Einsatz nur wenige Tage oder Wochen dauerte. Der Mitarbeiter kann auch nur eine Arbeitsbestätigung verlangen, die bloss Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthält.


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