Frage der Woche 45/2018

Zu welchem Wert sollen WIR-Guthaben in der Steuerbilanz bilanziert werden?

Die Antwort der Merki-Experten

WIR-Guthaben sind nur beschränkt verwendbar sowie zinslos. Zudem müssen bei Bezahlung mit WIR-Checks oftmals schlechtere Kaufbedingungen – keine Rabatte, kein Skonto, etc. – akzeptiert werden. Beim Verkauf von WIR-Checks zur Beschaffung von gesetzlichen Zahlungsmitteln wird erfahrungsgemäss mit einem Einschlag von bis zu 25% des Nominalwertes gerechnet. Der WIR-Check ist somit ein Zahlungsmittel, dessen Tausch- und Veräusserungswert unter dem Nominalwert liegt.

Buchführungspflichtige WIR-Teilnehmer können daher im Kanton Aargau entweder anstelle des Nominalwertes den niedrigen Verkehrswert bilanzieren oder ohne besonderen Nachweis eine Delkredere-Rückstellung von 25% des Nominalwertes bilden. Wird der tiefere Verkehrswert bilanziert, ist höchstens noch eine Wertberichtigung von 5% (wie für inländische Debitoren) möglich.