Frage der Woche 01/2019
Aus welchen Gründen erstellt die Steuerbehörde einen Vermögensvergleich?
Die Antwort der Merki-Experten
Die Steuerbehörden plausibilisieren damit die materielle Richtigkeit der deklarierten Zahlen in der Steuererklärung.
Die Steuerbehörden stellen das Reinvermögen der Vorperiode dem Reinvermögen der aktuellen Steuerperiode gegenüber und ermitteln somit die Vermögenszunahme oder -abnahme. Die Differenz wird bereinigt durch Bewertungsdifferenzen z. B. von Wertschriften, Lebensversicherungen oder Fahrzeugen, Veränderungen in der steuerlichen Bewertung von Liegenschaften und steuerfreie Einkünfte wie Schenkungen, Kapitalgewinne oder Unterstützung aus öffentlichen Mitteln. Die Lebenshaltungskosten werden geschätzt. Sie entsprechen jedoch mindestens dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum.
Resultiert aus der Vermögensvergleichsrechnung ein Einkommensmanko, stellt sich die Frage, ob die Einkommensdeklaration oder die Deklaration der Schulden vollständig sind. Resultiert ein hoher Einkommensüberschuss, wird geprüft, ob in der Steuererklärung alle Vermögenswerte deklariert wurden. Der Vermögensvergleich wird dem Steuerpflichtigen zur Prüfung und Stellungnahme zugestellt. Kann ein vorhandenes Einkommensmanko nicht erklärt werden, wird die Veranlagung nach pflichtgemässen Ermessen von den Steuerbehörden vorgenommen.