Frage der Woche 29/2018

Sind Anteile an Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentum in der Steuererklärung zu deklarieren?

Die Antwort der Merki-Experten

Grundsätzlich werden Anteile an Erneuerungsfonds steuerlich als Vermögen betrachtet. Da die Stockwerkeigentümergemeinschaft weder eine juristische noch eine natürliche Person ist, fehlt der Bezug zur Steuerpflicht. Der einzelne Stockwerkeigentümer aber ist steuerpflichtig und muss daher seinen Anteil am Erneuerungsfonds als Vermögen in der Steuererklärung deklarieren. Einzelne Kantone verzichten auf die Besteuerung von Vermögen an Erneuerungsfonds.