Frage der Woche 28/2018

Ab 1. Juli 2018 gilt die Stellenmeldepflicht. Welche Berufsgruppen sind betroffen?

Die Antwort der Merki-Experten

Im Februar 2014 hat das Schweizer Stimmvolk die Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ angenommen. Das Parlament hat daraufhin eine Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. Damit soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden. Eine Liste der aktuell betroffenen Berufsarten finden Sie auf: www.arbeit.swiss.

Offene Stellen sind dem zuständigen RAV zu melden. Das RAV muss innert 3 Arbeitstagen die passenden Dossiers zustellen. Vom RAV erhalten Sie auch weitere Informationen.