Frage der Woche 52/2018
Sind Weihnachtsgeschenke steuerbar?
Die Antwort der Merki-Experten
Geschenke, welche die steuerpflichtige Person vom anderen Eheteil oder von den Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern oder den eigenen Kindern erhalten, sind steuerfrei.
Anders verhält es sich, wenn z. B. der Götti seinem Göttikind einen Herzenswunsch erfüllt. Im Kanton Aargau müssen Geschenke nicht deklariert werden, die bei einer Gelegenheit wie Geburtstag, Weihnachten, Hochzeit, Prüfungserfolg oder Taufe ausgerichtet werden und den Wert von jeweils Fr. 2’000 nicht übersteigen (Gelegenheitsgeschenke).
Zu beachten ist, dass Schenkungen nicht der Einkommens-, sondern der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen.