Frage der Woche 35/2018

Wir möchten eine Sachdividende ausschütten. Was muss dabei beachtet werden?

Die Antwort der Merki-Experten

Wie für die Bardividenden gilt Art. 675 Abs. 2 OR: „Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn und hierfür gebildeten Reserven ausgerichtet werden.“ Und Art. 698 abs. 2 Ziff. 4 OR die Kompetenz zur Festsetzung von Dividenden ist unübertragbar bei der Generalversammlung.

Im Übrigen verlangt das Gleichbehandlungsgebot, dass allen Gesellschaftern gleichwertige Sachwerte ausgeschüttet werden. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn Sachwerte ausgeschüttet werden, die bargeldnah oder leicht verwertbar sind (z. B. kotierte Aktien, Obligationen, etc.).