Frage der Woche 38/2018
Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen ab 2019. Was bedeutet das?
Die Antwort der Merki-Experten
Ab 2019 sind neben den Haushalten auch Unternehmen, die im MWST-Register eingetragen sind und einen jährlichen weltweiten Gesamtumsatz von mind. CHF 500‘000 (ohne MWST) erzielen, abgabepflichtig. Die Höhe der Abgabe bestimmt sich nach dem Jahresumsatz.
Dies hat zur Folge, dass neu auch Unternehmen mit Sitz im Ausland, welche im MWST-Register der Schweiz eingetragen sind, abgabepflichtig werden. Auch für diese Unternehmen ist für die Bestimmung der Abgabenhöhe der weltweit erzielte Gesamtumsatz massgebend. Dies wird in etlichen Fällen dazu führen, dass Unternehmen, die in der Schweiz lediglich einen Umsatz von wenigen tausend Franken erzielen, mehr für den Radio- und Fernsehempfang bezahlen als für die MWST.