Frage der Woche 51/2018

Können Negativzinsen, die für Einlagen bei Banken anfallen, bei den Steuern in Abzug gebracht werden?

Die Antwort der Merki-Experten

Ja. Im Kanton Aargau können Negativzinsen im Bereich des Privatvermögens allerdings nicht unter den Schuldzinsen in Abzug gebracht werden. Gestützt auf § 39 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG müssen diese als Vermögensverwaltungskosten in Abzug gebracht werden.