Frage der Woche 02/2019
Gibt es Mahngebühren für das nicht rechtzeitige Einreichen der Steuererklärung?
Die Antwort der Merki-Experten
Ja. Der Kanton Aargau hat eine Gesetzesänderung sowie eine Anpassung der Verordnung zum Steuergesetz beschlossen. Die Änderungen treten per 1. Januar 2019 in Kraft. Erstmals erfolgt eine Gebührenerhebung für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen 2018 ab dem Jahr 2019. So wird beispielsweise eine Steuererklärung 2018, welche nach erstreckter Frist bis Ende Juni noch nicht eingereicht wurde, ab dem Monat Juli erstmals gemahnt und mit einer Gebühr von CHF 35 belegt. Wird die Steuererklärung auch bis zum gemahnten Termin nicht eingereicht, so erfolgt eine zweite Mahnung, welche mit einer Gebühr von CHF 50 belegt wird.
Als Kunde der Merki Treuhand AG kümmern wir uns rechtzeitig um ihre Fristverlängerungen.