Frage der Woche 37/2019

Wer kann als Liquidator eingesetzt werden?

Die Antwort der Merki-Experten

Die Liquidation wird durch den Verwaltungsrat besorgt, sofern sie nicht in den Statuten oder durch einen Beschluss der Generalversammlung einer anderen Person übertragen wird . Zu beachten ist, dass mindestens einer der Liquidatoren in der Schweiz Wohnsitz haben und zur Vertretung berechtigt sein muss. Die Liquidatoren sind in das Handelsregister einzutragen, auch wenn es sich dabei um bestehende Verwaltungsratsmitglieder der AG handelt. Der Liquidator kann – mit Ausnahmen des richterlich eingesetzten – von der Generalversammlung jederzeit wieder abberufen werden.

Frage der Woche 35/2019

Ich möchte meine AG liquidieren. Was sind die ersten Schritte, damit ich die Gesellschaft in Liquidation setzen kann?

Die Antwort der Merki-Experten

Die ordentliche Liquidation einer AG muss von der Generalversammlung mit qualifiziertem Mehr beschlossen (Art. 704 Abs. 1 Ziff. 8 OR) und ein Liquidator muss gewählt werden (Art. 740 OR). Es ist zu beachten, dass der Beschluss der Generalversammlung öffentlich zu beurkunden ist (Art. 736 Ziff. 2 OR).

Die Auflösung einer AG und die Bestellung der Liquidatoren sind ins Handelsregister einzutragen. Ab diesem Zeitpunkt führt die AG den entsprechenden Hinweis in ihrem Namen (z. B. xy AG in Liquidation).