Frage der Woche 37/2019
Wer kann als Liquidator eingesetzt werden?
Die Antwort der Merki-Experten
Die Liquidation wird durch den Verwaltungsrat besorgt, sofern sie nicht in den Statuten oder durch einen Beschluss der Generalversammlung einer anderen Person übertragen wird . Zu beachten ist, dass mindestens einer der Liquidatoren in der Schweiz Wohnsitz haben und zur Vertretung berechtigt sein muss. Die Liquidatoren sind in das Handelsregister einzutragen, auch wenn es sich dabei um bestehende Verwaltungsratsmitglieder der AG handelt. Der Liquidator kann – mit Ausnahmen des richterlich eingesetzten – von der Generalversammlung jederzeit wieder abberufen werden.