Frage der Woche 21/2018
Ist eine Interimsdividende (Ausrichtung einer Dividende während des Geschäftsjahres zu Lasten des Ergebnisses der laufenden Periode) zulässig?
Die Antwort der Merki-Experten
In der Schweiz – im Gegensatz zu anderen Ländern – ist eine Interimsdividende grundsätzlich abzulehnen, da die rechtliche Grundlage dafür fehlt. Das Obligationenrecht besagt, dass Ausschüttungen nur aus dem Bilanzgewinn und den übrigen freien Reserven zulässig sind. Eine Interimsdividende würde beschlossen, ohne dass eine Jahresrechnung vorläge, die aufzeigen würde, ob gesetzeskonforme ausschüttbare Substanz vorhanden ist. Insofern widerspricht die Interimsdividende den aufgeführten Kriterien des Obligationenrechts.