Frage der Woche 37/2018

Welche Gesundheitskosten sind in der Steuererklärung abzugsfähig?

Die Antwort der Merki-Experten

Abzugsfähig sind die selbstgetragenen Kosten für Krankheiten und Unfälle bzw. für die medizinische Behandlung zur Erhaltung oder Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Gesundheit. Abzugsfähig sind auch die selbstgetragenen Gesundheitskosten von unterstützungsbedürftigen Personen, für die der Steuerpflichtige im Wesentlichen aufkommt (z. B. Kinder in Ausbildung). Nur begrenzt abzugsfähig sind die Krankenkassenprämien. Nicht abzugsfähig sind Abos für Fitnesscenter, Transportkosten, Kosten im Zusammenhang mit Selbsterfahrungen oder Selbstverwirklichung. Zudem können Kosten, die von der Krankenkasse, der AHV, IV, der Unfallversicherung oder von privaten Versicherungen getragen wurden, nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Wir empfehlen Ihnen, alle Belege der Gesundheitskosten sofort an Ihre Krankenkasse zu senden. Per Jahresende können Sie einen Steuerauszug verlangen, auf welchem die selbstgetragenen Kosten ausgewiesen werden.