Frage der Woche 32/2018

Kann ich meine Nachkommen enterben?

Die Antwort der Merki-Experten

Das Erbrecht ist gesamtschweizerisch im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Das ZGB lässt dem Erblasser bzw. der Erblasserin nicht die völlige Freiheit. Es hat sogenannte Pflichtteile festgelegt, welche die engsten Verwandten vor möglichen Ungerechtigkeiten schützen sollen. Geschützt werden der überlebende Ehepartner bzw. die Ehepartnerin, die Nachkommen (Kinder bzw. Grosskinder) und, falls keine Nachkommen da sind, die Eltern des Verstorbenen. Andere Personen wie Geschwister, Grosseltern oder weiter entfernte Verwandte sind nicht pflichtteilgeschützt.
Mit einem Testament verfügen sie über ihren Nachlass. Sind sie alleinstehend, bildet ihr gesamtes Vermögen ihren Nachlass. Sind sie verheiratet, bestimmt das Ehegüterrecht den Umfang Ihres Nachlasses.