Frage der Woche 44/2018
Wann tritt die Meldepflicht von Derivatetransaktionen für kleine nicht-finanzielle Gegenparteien gemäss Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) in Kraft?
Die Antwort der Merki-Experten
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) regelt u.a. die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Derivatehandel, einschliesslich einer Meldepflicht für Derivatetransaktionen. Diese Meldepflicht verlangt, dass betroffene Marktakteure solche Transaktionen an zentrale Transaktionsregister melden. Heute gilt die Meldepflicht bereits für finanzielle Gegenparteien (Banken, Versicherungen, etc.) und für gewisse nicht-finanzielle Gegenparteien. Für kleine nicht-finanzielle Gegenparteien wie z. B. Industrie-unternehmen wäre die Pflicht am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Nun hat der Bundesrat im September 2018 entschieden, dass die Meldepflicht für kleine nicht-finanzielle Gegenparteien erst am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.