Frage der Woche 40/2018
Unbegründet betrieben, was nun?
Die Antwort der Merki-Experten
Betreibungen sind einfach einzuleiten. Ein Schuldnachweis ist nicht notwendig. Darum hat die betriebene Person das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag zu erheben. Dieser kann direkt dem zustellenden Beamten erklärt werden oder mündlich oder schriftlich beim Betreibungsamt erhoben werden.
Allerdings wird die Betreibung damit nicht gelöscht. Im Betreibungsauszug erscheint jedoch der Vermerk, dass gegen die Betreibung Rechtsvorschlag erhoben wurde.
Wenn Sie wollen, dass der Eintrag gelöscht wird, ist es am einfachsten, wenn Sie sich an den Gläubiger wenden und ihn auffordern, die Betreibung beim Betreibungsamt schriftlich zurückzuziehen. Sämtliche Betreibungen können, unabhängig vom Stand des Verfahrens, jederzeit zurückgezogen werden, auch wenn die Betreibung bereits als erledigt abgeschrieben wurde und egal, ob Sie zu Recht betrieben wurden.
Weigert sich der Gläubiger, eine unbegründete Betreibung zurückzuziehen, können Sie gerichtlich feststellen lassen, dass die Schuld nicht besteht. Dies ist allerdings aufwendig und mit Kosten verbunden. Wenn die Klage gutgeheissen wird, wird der Eintrag im Betreibungsregister gelöscht.