Frage der Woche 48/2018
Muss ich für jede Ausgabe bzw. jede Buchung in meiner Buchhaltung einen Beleg haben?
Die Antwort der Merki-Experten
Ja. Im Gesetz (Art. 957a Abs. 2 OR) werden fünf Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung aufgeführt. Einer dieser Grundsätze ist der „Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge“. Zur Kontrolle der vollständigen und richtigen Erfassung und Verarbeitung von Geschäftsvorfällen muss die Nachprüfbarkeit anhand von Belegen jederzeit gewährleistet sein. Der Grundsatz der Dokumentation fordert für jeden buchführungsrelevanten Vorgang das „Dokument“, das als Beweismittel stellvertretend für den wirtschaftlichen Sachverhalt einzustehen hat. Die Erfüllung der Forderung nach Dokumentation der Vorgänge bildet eine unerlässliche Voraussetzung für das Funktionieren des Rechnungswesen.