Frage der Woche 42/2018

Muss eine Arbeitgeberbeitragsreserve im Unternehmen bilanziert werden?

Die Antwort der Merki-Experten

Arbeitgeberbeitragsreserven ohne Verwendungsverzicht sind mindestens zum Promemoria Franken zu erfassen, da ansonsten gegen das Prinzip der Vollständigkeit verstossen wird.

Bei Nichtaktivierung oder zu einem tieferen Wert als zum Nutzwert, stellen Arbeitgeberbeitragsreserven stille Reserven dar. Eine Reduktion der Arbeitgeberbeitragsreserven kann dann dazu führen, dass eine Nettoauflösung stiller Reserven im Anhang ausgewiesen werden muss.

Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht stellen keine stillen Reserven dar. Zu beachten ist, dass man mit der Aufhebung eines Verwendungsverzichts – ohne gleichzeitige Aktivierung der Arbeitgeberbeitragsreserven – stille Reserven bildet.